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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2023
- VI R 40/20 -
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft
Kosten für Pflege-WG steuerlich absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegewohngemeinschaft, deren Errichtung und Unterhaltung dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NW) unterfiel. Dort wurde er rund um die Uhr von einem ambulanten Pflege-dienst und Ergänzungskräften betreut, gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt. Die Aufwendungen für die Unterbringung (Kost und Logis) in der Pflegewohngemeinschaft machte er als
Zweck der Pflegewohngemeinschaft ausschlaggebend
Der BFH stellte klar, dass Aufwendungen für die krankheits- oder pflegebedingte Unterbringung in einer dafür vorgesehenen Einrichtung grundsätzlich als
Nur zusätzliche Kosten zur normalen Lebensführung absetzbar
Allerdings sind auch krankheits- oder pflegebedingt anfallende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33384
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